WWZ Knowledge Base

Muss ich den Ladeschlüssel bei einer Kündigung zurückgeben?

Nein. Bei einer Kündigung durch den Nutzer muss der Ladeschlüssel nicht an WWZ zurückgesendet werden. Eine Rückvergütung der Kosten für den Ladeschlüssel besteht ebenfalls nicht.

Article ID: 650392

Category: telecom | End Users

Created: 8.10.2026

Last Updated: 8.10.2026