Nein. Bei einer Kündigung durch den Nutzer muss der Ladeschlüssel nicht an WWZ zurückgesendet werden. Eine Rückvergütung der Kosten für den Ladeschlüssel besteht ebenfalls nicht.
Nein. Bei einer Kündigung durch den Nutzer muss der Ladeschlüssel nicht an WWZ zurückgesendet werden. Eine Rückvergütung der Kosten für den Ladeschlüssel besteht ebenfalls nicht.