Wenn die Ladestation dem Nutzer gehört, ist dieser auch für deren Versicherung verantwortlich. Bei einer gemieteten Ladestation ist grundsätzlich der Eigentümer für die Versicherung zuständig.
Wenn die Ladestation dem Nutzer gehört, ist dieser auch für deren Versicherung verantwortlich. Bei einer gemieteten Ladestation ist grundsätzlich der Eigentümer für die Versicherung zuständig.