In einer gemeinschaftlichen Tiefgarage sollte die Ladeinfrastruktur in ein Gesamtkonzept integriert werden. Bei Stockwerkeigentum ist für die Installation grundsätzlich die Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft erforderlich.
In einer gemeinschaftlichen Tiefgarage sollte die Ladeinfrastruktur in ein Gesamtkonzept integriert werden. Bei Stockwerkeigentum ist für die Installation grundsätzlich die Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft erforderlich.