Eine Vertragsübernahme ist in folgenden Fällen möglich:
• bei Scheidung oder Trennung
• von einer Firma auf eine Privatperson
• von einer Privatperson auf eine Firma
• von einer Firma auf eine andere Firma
• im Todesfall
Besonderheit im Todesfall:
Die Person, die den Vertrag übernehmen möchte, muss im Erbschein aufgeführt sein. Ist dies nicht der Fall, wird eine schriftliche Bestätigung einer im Erbschein genannten Person benötigt, dass die Vertragsüber-nahme erfolgen darf.
Die Vertragsübernahme können Sie wie folgt beantragen:
• in einem WWZ-Shop
• telefonisch: 041 748 46 46
• per E-Mail: info@wwz.ch
Nach der Kontaktaufnahme senden wir Ihnen einen Übernahmevertrag zur Unterschrift zu. Je nach Situation müssen zusätzliche Dokumente eingereicht werden, zum Beispiel Erbschein, Ausweiskopien oder Zefix-Auszüge.