Eine Vertragsübernahme ist in folgenden Fällen möglich:
• bei Scheidung oder Trennung
• von einer Firma auf eine Privatperson
• von einer Privatperson auf eine Firma
• von einer Firma auf eine andere Firma
• im Todesfall
Im Todesfall gilt: Die Person, die den Vertrag übernehmen möchte, muss im Erbschein aufgeführt sein. Ist dies nicht der Fall, benötigt es eine schriftliche Bestätigung einer im Erbschein genannten Person, dass die Vertragsübernahme erfolgen darf.
Die gewünschte Übernahme kann in einem WWZ Shop, telefonisch unter 041 748 46 46 oder per E-Mail via info@wwz.ch in Auftrag gegeben werden. Wir senden Ihnen nach der Kontaktaufnahme einen vordefinierten Übernahmevertrag zur Unterschrift zu. Je nach Grund sind weitere Dokumente wie der Erbschein, Ausweiskopien oder Zefix Auszüge beizulegen.