Wird ein Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer gekündigt, werden sämtliche verbleibenden Monatsgebühren bis zum regulären Vertragsende in Rechnung gestellt.
Abhängig von der jeweiligen Promotion kann dies eine Restlaufzeit von bis zu 12 bzw. 24 Monaten umfassen, ohne Promotion beträgt die maximale Restlaufzeit bis zu 3 Monate.