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Strafgebühren bei vorzeitiger Vertragsauflösung

Wird ein Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer gekündigt, werden sämtliche verbleibenden Monatsgebühren bis zum regulären Vertragsende in Rechnung gestellt.

Abhängig von der jeweiligen Promotion kann dies eine Restlaufzeit von bis zu 12 bzw. 24 Monaten umfassen, ohne Promotion beträgt die maximale Restlaufzeit bis zu 3 Monate.

Konnten wir Ihre Anfrage beantworten? Wenn nein, besuchen Sie uns in einem unserer Shops oder rufen Sie uns Montag bis Freitag von 07:30-17:30 Uhr unter folgender Telefonnummer an: 041 748 46 46 (tel:0417484646)
Oder kontaktieren Sie uns via Kontaktformular (https://portal.wwz.ch/kontaktformular.html).

Article ID: 462279

Category: telecom | End Users

Created: 19.11.2025

Last Updated: 21.11.2025