GT12 - Was ist das und wozu ist es gut?
Die Abkürzung GT12 steht für “Gemeinsamer Tarif 12”. Die Gemeinsamen Tarife regeln die Urheberrechtsgebühren, die für geschützte Werke wie Filme, Texte, Musik etc. von Blizz TV zu entrichten sind. Um diese zu verstehen, hilft ein kurzer Einblick in die Schweizer TV-Landschaft.
In der Schweiz haben TV-Zuschauer Zugriff auf eine überdurchschnittlich grosse Auswahl an TV-Programmen. Sendungen können ausserdem bis zu sieben Tage nach Ausstrahlung zeitversetzt, also im Replay, angeschaut werden. Replay-TV wird immer beliebter und deshalb immer häufiger genutzt. Dies hat zur Folge, dass viele Nutzerinnen und Nutzer Werbung überspringen. Die TV-Sender benötigen jedoch die durch Werbung erzielten Einnahmen, um ihre Programme zu finanzieren. Sollte sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren fortsetzen, sehen die TV-Sender ihre Existenz bedroht. Sie sind zudem der Meinung, dass so die Programm-Vielfalt in der Schweiz gefährdet und es auf lange Sicht nur noch Pay-TV geben wird.
Diese Teilvereinbarung des GT12 wirkt dieser Entwicklung entgegen. Sie ist seit 2022 in Kraft.
Seit dem 21.04.2026 ist diese auch für alle Sender der SRG (SRF, TSR, TSI) in Kraft gesetzt worden.
Das hat sich mit dem neuen GT12 geändert
Die Teilvereinbarung des Gemeinsamen Tarif 12 bezieht sich im Speziellen auf Replay-TV, also zeitversetztes Fernsehen. Hierfür wurde eine Gebühr eingeführt. Diese soll die Sender für ihre verlorenen Werbeeinnahmen entschädigen. Wie hoch die Gebühr ausfällt, hängt hauptsächlich davon ab, ob Werbung durch Vorspulen übersprungen werden kann. Mit anderen Worten entspricht der neue GT12 somit einer Zusatzgebühr für werbefreies Fernsehen. Nutzerinnen und Nutzer, die diese Gebühr nicht zahlen möchten, bekommen nicht überspulbare dynamische Werbeblöcke angezeigt. Aus diesem Grund wird in den Medien auch oft von "Zwangswerbung" gesprochen.
Es handelt sich bei dieser sogenannten Branchenvereinbarung somit um einen Kompromiss, der nötig ist, damit Replay-TV überhaupt noch angeboten werden kann. Alternativ müssten die Replay Rechte mit jedem Sender einzeln ausgehandelt werden, was das TV-Erlebnis für Kunden und Kundinnen stark verschlechtern könnte.
Was passiert mit den Zusatzgebühren?
Die zusätzlichen Einnahmen durch das kostenpflichtige Replay-TV kommen grösstenteils den TV-Sendern zugute, die diese Branchenvereinbarung unterschrieben haben. Verbreiter wie Blizz TV erzielen jedoch keine zusätzlichen Gewinne aus dieser Werbung.
GT12 und SERAFE - Das ist der Unterschied
Die SERAFE AG ist die Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe. Sie erhebt seit dem 1. Januar 2019 die neue Haushaltsabgabe. Mit der Haushaltsabgabe werden die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender in der Schweiz finanziert. Sie muss von allen Haushalten sowie Unternehmen geleistet werden.
Die Teilvereinbarung des GT12 betrifft sämtliche TV-Sender, die der Vereinbarung beigetreten sind. Dazu zählen sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Anbieter. Hintergrund ist die zunehmende Nutzung von Replay-TV und das damit verbundene häufigere Überspulen von Werbung, wodurch den beteiligten Sendern relevante Werbeeinnahmen entgangen sind. Die neuen Massnahmen dienen dazu, diese Einnahmeverluste auszugleichen.
Alle Sender, die der Vereinbarung beigetreten sind, setzen die entsprechenden Replay-Werbemassnahmen um.
GT12 und Blizz TV
Bei Blizz TV M & L streamst du weiterhin 7 Tage Replay - mit Blizz TV L. kannst du dank dem Skip-Button TV-Werbung sogar mit einem Klick einfach überspringen.
GT12 SRG
https://www.srgssr.ch/de/news-medien/news/staerkung-des-schweizer-tv-werbemarktes-branche-einigt-sich-auf-eine-weiterentwicklung-des-modells-fuer-replay-tv-werbung (https://www.srgssr.ch/de/news-medien/news/staerkung-des-schweizer-tv-werbemarktes-branche-einigt-sich-auf-eine-weiterentwicklung-des-modells-fuer-replay-tv-werbung)
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