WWZ Knowledge Base

Grundlagen und Abläufe der Rufnummernportierung

  1. GRUNDPRINZIP DER RUFNUMMERNPORTIERUNG

Die Portierung ermöglicht Kund:innen, ihre Rufnummer beim Wechsel zwischen Anbietern zu behalten. Alle Schweizer Anbieter nutzen die neutrale TelDaS-INet-Schnittstelle für den standardisierten Datenaustausch. Bei Verstößen gegen die Portierungsrichtlinien greift ein Sanktionssystem ("Penalty-System") gemäss BAKOM/TelDaS-Vorgaben.

  1. ZENTRALE BEGRIFFE IM PORTIERUNGSPROZESS

• Donor: Bisheriger Anbieter der Rufnummer
• Recipient: Neuer Anbieter, zu dem die Rufnummer portiert wird
• PoA (Power of Attorney): Kundenvollmacht zur Rufnummernübertragung
• NPRN (Number Portability Routing Number): Eindeutige Kennung eines Netzanbieters
• INet: Zentrale Plattform für die Abwicklung aller Portierungsprozesse

  1. PORTIERUNGSARTEN

Portierungstyp

Beschreibung

Regular Porting

Standardportierung unter Berücksichtigung der Vertragslaufzeit (kein Wunschdatum erforderlich)

Fast Porting (Express)

Beschleunigte Portierung mit frühestem Termin nach 3 Werktagen (72 Stunden). Der Donor kann hierfür zusätzliche Gebühren erheben.

Emergency Port

Nur bei technischen Notfällen und ausschließlich nach Zustimmung aller beteiligten Parteien möglich

  1. SMS-BESTÄTIGUNG FÜR PREPAID-KUNDEN

Prepaid-Kunden müssen zur Freigabe der Portierung ein SMS mit genau "JA" an die Nummer 499 senden.

• Abweichende Antworten wie "JA!" oder andere Zeichen werden nicht erkannt und führen zum Status INVALID
• Fehlgeschlagene SMS-Bestätigungen können durch den Donor manuell bestätigt werden

  1. ANFORDERUNGEN AN DIE POA

Eine gültige Vollmacht muss folgende Pflichtfelder enthalten:

• Name und Vorname des Kunden
• Vollständige Adresse
• MSISDN (zu portierende Rufnummer)
• Datum und Unterschrift
• Bei Firmenkunden: Firmenname und erforderliche Kollektivunterschriften

Wichtige Hinweise zur PoA:

• Gültigkeit: 2 Jahre ab Unterzeichnungsdatum
• Aufbewahrungspflicht: Mindestens 1 Jahr beim Recipient
• Digitale PoAs (z.B. aus Online-Shops) sind zulässig, wenn IP-Adresse, Datum und Uhrzeit erfasst werden

  1. STATUSMELDUNGEN IM PORTIERUNGSPROZESS

Status

Bedeutung

WAIT_POA

Warten auf Vollmacht

VALIDATE_POA

Prüfung der Vollmacht

PRESENT / REPRESENT

Erster oder erneuter Einreichungsversuch

WAIT_DECISION

Wartezeit auf Antwort vom Donor

ACCEPT

Anfrage bestätigt – Portierungsdatum fixiert

CONFIRM

Portierung bestätigt – keine Änderung mehr möglich

COMPLETE

Portierung erfolgreich abgeschlossen

CANCEL

Portierungsauftrag storniert

  1. HÄUFIGE ABLEHNUNGSGRÜNDE

• 001: Name/Firma falsch geschrieben
• 002: Rufnummer gehört nicht zum angegebenen Donor
• 009: PoA unvollständig oder fehlerhaft
• 011: SMS-Bestätigung an 499 fehlt (bei Prepaid)
• 013: Rufnummer zu lange deaktiviert (mehr als 20 Werktage)

  1. ZEITLICHE BESCHRÄNKUNGEN (NON-PORTING-DAYS)

• Portierungen erfolgen ausschließlich werktags zwischen 08:00 und 17:00 Uhr
• Keine Portierungen an Wochenenden, Feiertagen oder während INet-Wartungsfenstern
• Referenzkanton für die Feiertagsregelung: Zürich

Article ID: 446473

Category: telecom | Internal

Created: 9.10.2025

Last Updated: 10.10.2025