Seit dem 01.01.2026 gelten mit dem Mantelerlass neue gesetzliche Bestimmungen für die Abnahmevergütung. Im Zuge der Umsetzung wurden die bisherigen Tariftypen EEE, EEEPP und EEEE aufgehoben und durch neue Produkte ersetzt. Die folgende Grafik zeigt die neuen, nach Produktionsart differenzierten Produkte:

Die Vergütung an die Produzenten für die eingespeiste Energie richtet sich nach dem Referenz-Marktpreis. Dieser wird vom Bundesamt für Energie (BFE) quartalsweise publiziert (Einspeisevergütung (https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/foerderung/erneuerbare-energien/einspeiseverguetung.html), Referenz-Marktpreis gemäss Art. 18 EnFV). Dies hat auch Auswirkungen auf die Rechnungsstellung:
• Ab dem 01.01.2026 werden alle Kunden, die bislang eine monatliche Abnahmevergütung erhalten haben, auf eine quartalsweise Abrechnung umgestellt.
• Schlussrechnungen mit Abnahmevergütung können erst Anfang des Folgequartals erstellt werden, wenn der Referenz-Marktpreis vom BfE publiziert und im SAP eingepflegt ist (dies könnte der Grund sein, weshalb eine Rechnung nicht erstellt werden kann).
Im produktiven SAP-System P01 wurden, mit wenigen Ausnahmen, sämtliche Anlagen von den bisherigen auf die neuen Tariftypen umgestellt.
Neu wird die Leistung der Produktionsanlage auf der Rechnung ausgewiesen. Sie ist als Operand in den Anlagestammdaten hinterlegt (Beispiel aus SAP Test-System).

Neu werden ab 01.01.2026 die HKN’s (ökologischer Mehrwert, Herkunftsnachweis) zusammen mit der Abnahmevergütung fakturiert.