Leistungsreduzierung von Photovoltaikanlagen auf 70%
Zeitplan für die Umsetzung:
• Neue Anlagen: Pflicht ab 01.01.2026
• Bestehende Anlagen: Pflicht ab 01.01.2028
Wichtige Kundeninformationen:
Die Begrenzung der Anlagenleistung auf 70% der installierten Leistung ist eine gesetzliche Vorgabe mit folgenden Hintergründen:
• Vermeidung von Netzüberlastungen bei hoher Sonneneinstrahlung
• Sicherstellung der Netzstabilität
• Bei Nichteinhaltung kann die Funktionalität der eigenen Anlage beeinträchtigt werden, insbesondere der Eigenverbrauch
Kundeninformation:
Kunden sollten proaktiv über folgende Punkte informiert werden:
• Die gesetzliche Notwendigkeit der Leistungsreduzierung
• Den für sie relevanten Umsetzungszeitpunkt (je nach Anlagenalter)
• Mögliche technische Lösungen zur Umsetzung
• Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Hinweis: Bei Kundengesprächen ist zu betonen, dass diese Maßnahme dem Schutz des Stromnetzes dient und langfristig den stabilen Betrieb aller Photovoltaikanlagen sicherstellt.