Zuständigkeiten des ZEBA
Seit dem 31. Dezember 2024 ist der Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (ZEBA) direkt für das Inkasso zuständig. Die WWZ ist nicht mehr für diese Aufgabe verantwortlich.
Wichtig zu wissen:
• Die letzte Verrechnung durch WWZ erfolgte am 31.12.2024
• Alle Inkasso-Angelegenheiten werden seitdem direkt vom ZEBA bearbeitet
• Bei Fragen zur Abfallbewirtschaftung und Rechnungen wenden sich Kunden direkt an den ZEBA
Kontaktinformationen ZEBA:
Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen
Seestrasse 1
6330 Cham
Telefon: 041 783 03 40
E-Mail: zeba@zebazug.ch (mailto:zeba@zebazug.ch)