WWZ Knowledge Base

FAQ zu LEG – Lokale Elektrizitätsgemeinschaft

  1. Ab wann kann ich eine LEG gründen?

Seit dem 1. Januar 2026 ist die Gründung einer LEG möglich.

  1. Wie bilde ich eine LEG?

Die Gründung einer LEG erfolgt über das Online-Anmeldeformular auf der Website von WWZ:

  1. Besuchen Sie Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) | WWZ (https://www.wwz.ch/de/privatpersonen/energie/eigenproduktion-eigenverbrauch/leg)

  2. Klicken Sie auf den Button «JETZT PRÜFEN», um zum Netztopologie-Check zu gelangen

  3. Geben Sie im Adressfeld die gewünschte Adresse ein, an der Sie eine LEG gründen möchten

  4. Wählen Sie den Button «LEG gründen», um das Online-Anmeldeformular zu öffnen

  5. Welche Auflagen sind für eine LEG zu erfüllen?

Für die Gründung einer LEG müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

• Mindestens ein Produzent und ein Konsument (Verbraucher)
• Alle Teilnehmer befinden sich in derselben Gemeinde
• Alle Teilnehmer sind auf derselben Netzebene (Netzebene 7 oder 5)
• Für die im LEG ausgetauschte Energie dürfen die Netzebenen 5 und höher in Anspruch genommen werden (Spannungsebenen unter 36kV)
• Alle Teilnehmer müssen mit Smart Meter von WWZ ausgestattet sein
• Die Produktionsleistung im LEG muss mindestens 5% der Summe aller Kunden-Anschlussleistungen entsprechen

  1. Mit wem kann ich eine LEG gründen?

Die Gründung einer LEG ist möglich mit allen Bezügern, die folgende Kriterien erfüllen:

• Innerhalb derselben Gemeinde
• Auf derselben Netzebene (NE7 oder NE5)
• Für die im LEG ausgetauschte Energie werden ausschliesslich die Netzebenen 5 und höher in Anspruch genommen (Spannungsebenen unter 36kV)
• Das Leistungsverhältnis zwischen Produktionsanlagen und teilnehmenden Verbrauchsstätten beträgt mindestens 5 Prozent (Produktionsleistung / Summe Verbrauchsstätten ≥ 5%)

Mit welchen Adressen Sie an Ihrem Standort eine LEG gründen können, finden Sie über den Netztopologie-Check: Möglichkeit für eine LEG prüfen | WWZ (https://www.wwz.ch/de/privatpersonen/energie/eigenproduktion-eigenverbrauch/leg/pruefen) auf unserer Website heraus.

  1. Wie kann ich an einer LEG teilnehmen?

Für die Teilnahme an einer LEG müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

• In Ihrer Umgebung steht eine LEG zur Verfügung
• Sie sind mit einem Smart Meter von WWZ ausgestattet

Der LEG-Vertreter ist für die Verwaltung der LEG-Teilnehmer verantwortlich und kann dem LEG weitere Teilnehmer hinzufügen lassen.

  1. Muss ich als Mieter meinen Vermieter bzw. den Eigentümer fragen, ob ich an der LEG teilnehmen darf?

Nein, sofern Sie sich nicht in einem ZEV befinden und über einen eigenen Messpunkt verfügen, brauchen Sie dafür keine Bewilligung Ihres Vermieters.

  1. Kann ich als (v)REV-Teilnehmer an einer LEG teilnehmen?

Ja, als Teilnehmer einer REV oder vREV können Sie zusätzlich an einer LEG teilnehmen.
So funktioniert der Strombezug:

  1. Zunächst wird der Solarstrom aus der REV genutzt

  2. Reicht dieser nicht aus, wird der verbleibende Bedarf durch Strom aus der LEG gedeckt (soweit vorhanden)

  3. Der Restbedarf wird durch WWZ geliefert

  4. Kann ich als (v)ZEV an einer LEG teilnehmen?

Ja, als ZEV können Sie an einer LEG teilnehmen. Dabei wird der Hauptmesspunkt in die LEG integriert, wodurch der gesamte ZEV mit allen Teilnehmern Teil der LEG wird.
Wenn ein ZEV als Produzent an einer LEG teilnimmt, wird der im ZEV erzeugte und überschüssige Strom, der nicht als Eigenverbrauch genutzt werden kann, in die LEG eingespeist.

  1. Kann ich als ZEV-Teilnehmer auch an einer LEG teilnehmen?

Als einzelner ZEV-Teilnehmer ist die Teilnahme an einer LEG nicht möglich.
Der ZEV kann lediglich als Gemeinschaft, also mit allen ZEV-Teilnehmern, an einer LEG teilnehmen. Hierfür wird der Hauptzähler des ZEV in die LEG integriert, wodurch der ganze ZEV mit all seinen Teilnehmern in die LEG aufgenommen wird.

  1. Welche Vorteile ergeben sich für mich, wenn ich als Konsument (Bezüger) an einer LEG teilnehme?

Mit der Teilnahme an einer LEG profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

• Ihr Strombedarf wird, soweit verfügbar, durch lokal produzierten Strom gedeckt
• Was nicht durch den in der LEG produzierten Strom gedeckt werden kann, wird durch WWZ oder Ihren Energielieferanten geliefert
• Auf den aus der LEG bezogenen Strom erhalten Sie einen Rabatt (40% oder 20%) auf das Netznutzungsentgelt

  1. Wer übernimmt die Abrechnung innerhalb einer LEG?

Die Abrechnung und Rechnungsstellung des von LEG-Teilnehmern produzierten und bezogenen Stroms liegt in der Verantwortung des LEG bzw. des LEG-Vertreters.
Der Restbedarf sowie der rabattierte Netznutzungstarif für den LEG-Strom wird weiterhin durch WWZ verrechnet.
Hinweis: WWZ bietet zurzeit keine Abrechnungsdienstleistung für LEG an. Um die Abrechnung im LEG selbständig oder durch einen Dienstleister auszuführen, stellt WWZ auf Anfrage die Messdaten der LEG-Teilnehmer zur Verfügung.

  1. Wie funktioniert die Abrechnung innerhalb einer LEG?

WWZ führt die Messungen durch und stellt die benötigten Messdaten zur Verfügung:

• WWZ ermittelt für jeden LEG-Teilnehmer auf Viertelstundenbasis, welcher Anteil vom Netz bezogen wurde und welcher Anteil aus der LEG stammt
• Die Messdaten werden bei Bedarf von WWZ über den swisseldex Datahub im SDAT-/ebiX-Format zur Verfügung gestellt

  1. Was passiert mit dem Stromüberschuss, welcher nicht innerhalb der LEG genutzt wird?

Was an selbst produziertem Strom nicht in der LEG genutzt werden kann, wird zum herkömmlichen Rückliefertarif vergütet.

  1. Wie ist die Wirtschaftlichkeit einer LEG zu beurteilen?

Die Wirtschaftlichkeit einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) hängt von mehreren Faktoren ab:

• Entscheidend ist der Anteil des innerhalb der LEG erzeugten und direkt genutzten Stroms: Je höher, desto wirtschaftlicher ist der Betrieb
• Der finanzielle Nutzen ergibt sich hauptsächlich aus:
• Eingesparten Kosten für die externe Energielieferung
• Rabatt auf das Netznutzungsentgelt

  1. Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten habe ich als LEG-Vertreter?

Als LEG-Vertreter sind Sie die zentrale Ansprechperson für alle Teilnehmer Ihrer LEG sowie für externe Stellen wie den Verteilnetzbetreiber.
Ihre Hauptaufgaben umfassen:

• Koordination organisatorischer und administrativer Aufgaben
• Verwaltung von Abrechnung und Teilnehmerwechsel (Mutationen)
• Meldung und Umsetzung von Änderungen innerhalb der LEG (z. B. Ein- oder Austritte)
• Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben

  1. Ist die Teilnahme an mehreren LEG möglich?

Nein, es kann nur an einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft teilgenommen werden.

  1. Was ist der Unterschied zwischen einer LEG und einem vZEV?

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV):

• Eigenverbrauchsgemeinschaft, welche mehrere Gebäude umfasst
• Alle Gebäude haben denselben Netzanschlusspunkt bzw. dieselbe Verteilkabine
• Keine Netzkosten und Abgaben auf den intern genutzten Strom

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG):

• Austausch der selbst produzierten Energie über ein grösseres räumliches Gebiet
• Nutzung des öffentlichen Verteilnetzes
• Auf den im LEG produzierten und verbrauchten Strom werden Netzkosten und Abgaben erhoben

Article ID: 485922

Category: energy | End Users

Created: 3.2.2026

Last Updated: 4.2.2026