Installationsanzeigen für Stromanlagen
Grundsätzliche Regel:
Für alle neuen sowie bestehenden Stromanlagen (Zähler und sonstige Anlagen) sind Installationsanzeigen erforderlich.
Die Notwendigkeit eines zusätzlichen Technischen Anschlussgesuchs (TAG) wird von uns geprüft und entschieden.
Spezialfälle mit Installationsanzeige UND Technischem Anschlussgesuch
Für folgende Anlagen sind immer sowohl eine Installationsanzeige als auch ein Technisches Anschlussgesuch (TAG) einzureichen:
• Photovoltaikanlagen (PVA)
• Wärmepumpen (WP)
• Liftanlagen
• Ladestationen für Elektrofahrzeuge
• Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV)
• Regionale Eigenverbrauchsgemeinschaften (REV)
Formulare und weitere Informationen:
Die erforderlichen Formulare finden Sie unter: https://www.werkvorschriften-zentralschweiz.ch/formulare/index.html (https://www.werkvorschriften-zentralschweiz.ch/formulare/index.html)